„Wer Tarif bezahlt, der hat auch Anspruch auf tarifliche Leistung!“ – Alexander Mützel
war u. a. ein Motto meiner Unternehmensberatung in der Anfangszeit.
„Wer Tarif bezahlt, der hat auch Anspruch auf tarifliche Leistung!“ ist eine klare und prägnante Zusammenfassung eines zentralen Prinzips im Tarifvertragsrecht. Es drückt aus, dass die Zahlung von Tarifbeiträgen eng mit dem Anspruch auf die im Tarifvertrag festgelegten Leistungen verbunden ist.
Leistungsanreiz, Kostenkontrolle und individuelle Leistung (außertarifliche Beschäftigung) sind weitere Begriffe, die mit diesem Thema Berührungspunkte haben. In positiver als in negativer Entwicklungsrichtung.
Aktuell erfährt die Arbeitswelt eine Abkehr von diesem solidarischen Gefüge des Tarifs. Mitarbeiter sollen Tätigkeiten für weniger als die Hälfte der üblichen Bezahlung ausüben. Ganz und gar werden sie freigesetzt, um dann später als günstige Leiharbeiter zu reduzierten Konditionen prekär beschäftigt zu werden. Besonders in der Logistik ist dieses Phänomen aktuell zu beobachten, genauso in der Automobilindustrie.
Eine Nachfrage nach preiswerten Arbeitskräften oder sogenannten Fachkräften ist vorhanden und verständlich aus betriebswirtschaftlicher Sicht. Es liegt an uns, für faire Bedingungen und gerechte Bezahlung einzutreten, um eine bessere und solidarische Arbeitswelt zu schaffen. Jeder hat das Recht auf eine angemessene Entlohnung für seine Arbeit – heute und in der Zukunft.